Hundesteuer in NRW: Was Halter wissen müssen
Wer sich in Nordrhein-Westfalen einen Hund anschafft, muss ihn bei der Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen. Doch die Höhe und Regelungen unterscheiden sich teils erheblich.
Warum gibt es die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer. Sie dient primär nicht der Deckung von Kosten (wie etwa der Beseitigung von Hundekot), sondern hat auch eine ordnungspolitische Funktion: Sie soll die Anzahl der Hunde in einer Kommune begrenzen.
Kostenunterschiede in NRW
Die Sätze legt jede Kommune in ihrer eigenen Hundesteuersatzung fest. Die folgenden Beträge stammen aus der jeweiligen Satzung beziehungsweise den amtlichen Angaben der Stadt (Stand: August 2026):
- Köln: 174 € je Hund und Jahr, fällig in zwei Halbjahresraten zu je 87 €. Die Stadt hat den Satz zum 1. Januar 2026 von zuvor 156 € angehoben (Satzung vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2025).
- Düsseldorf: 96 € für einen Hund, 150 € je Hund bei zwei Hunden, 180 € je Hund bei drei oder mehr (Satzung 22.101 vom 19. Dezember 2023, in Kraft seit 1. Januar 2024).
- Dortmund: 156 € für einen Hund, 204 € je Hund bei zwei Hunden, 228 € je Hund bei drei oder mehr (Hundesteuersatzung vom 17. Mai 2023).
- Essen: 156 € für einen Hund, 216 € je Hund bei zwei Hunden, 252 € je Hund bei drei oder mehr (Angaben der Stadt Essen).
- Ländliche Gemeinden: häufig niedriger. Die Gemeinde Nordkirchen verlangt 70 € für den ersten Hund (Satzung vom 12. Mai 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023), die Gemeinde Dahlem in der Eifel 75 € (Stand 2026).
Wo die Sätze gestaffelt sind – in Düsseldorf, Dortmund und Essen ist das der Fall –, steigen sie ab dem zweiten Hund deutlich an, und zwar für jeden gehaltenen Hund, nicht nur für den zusätzlichen. Köln staffelt dagegen nicht: Dort kostet jeder gehaltene Hund gleich viel, einen vergünstigten "ersten Hund" gibt es nicht.
Ziehen Sie für Ihre eigene Stadt immer die aktuelle Satzung heran. Zu mehreren der hier genannten Kommunen kursieren in Vergleichsportalen veraltete oder schlicht falsche Beträge.
Sonderregelung: Befreiung für Tierheimhunde
Viele Städte in NRW belohnen die Adoption aus dem Tierschutz mit einer Steuerbefreiung. Wie lange sie gilt – und ob es sie überhaupt gibt –, ist aber keine landesweite Regel, sondern steht in der Satzung der jeweiligen Stadt. Die Unterschiede sind erheblich:
- Köln: 24 Monate. Die Befreiung gilt für Hunde aus dem Tierheim Dellbrück, dem Tierheim Köln Zollstock und von TS Pitbull, Stafford und Co Köln e. V. Ist der Hund zum Zeitpunkt der Übernahme mindestens acht Jahre alt, bleibt er darüber hinaus bis zu seinem Lebensende steuerfrei.
- Essen: 36 Monate für Hunde, die erstmalig aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim (Tierschutzverein Groß-Essen e. V., Grillostraße 24) in einen Haushalt aufgenommen wurden. Bei gefährlichen Hunden nur dann, wenn bei der Aufnahme bereits die Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW beantragt worden ist (Hundesteuersatzung 9.02 vom 15. Dezember 2025, § 5).
- Düsseldorf: zwölf Monate, und nur für Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath, Rüdigerstraße 1 (Satzung 22.101, § 4).
- Dortmund: keine Befreiung für Tierheimhunde. Die Hundesteuersatzung vom 17. Mai 2023 kennt in § 4 nur fünf Befreiungstatbestände – Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen, Hunde auf Binnenschiffen, Herdengebrauchshunde, Rettungshunde und Therapiehunde – und auch die Ermäßigungen in § 5 sehen für Tierheimhunde nichts vor.
In allen vier Städten wird die Befreiung nur auf Antrag gewährt, nie automatisch. In Köln stellen Sie den Antrag gleichzeitig mit der Anmeldung des Hundes beim Steueramt. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Anmeldung ausdrücklich nach – und verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre Stadt eine solche Regelung überhaupt kennt.
Anmeldung und Fristen
Auch die Anmeldefrist steht in der jeweiligen Satzung und gilt nicht landesweit einheitlich. In Düsseldorf, Dortmund und Essen müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Steueramt anmelden. Köln räumt Ihnen dagegen vier Wochen ein. Prüfen Sie die Frist Ihrer Stadt, bevor Sie sich auf die verbreitete Zwei-Wochen-Regel verlassen.
In Köln und Essen ist die Anmeldung online möglich. Sie erhalten anschließend eine Steuermarke, die der Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes sichtbar tragen muss.
Ermäßigungen
Neben der Tierheim-Befreiung gibt es oft Ermäßigungen für:
- Empfänger von Sozialleistungen (Bürgergeld etc.)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude (selten)
- Melde- und Rettungshunde
Fazit: Informieren Sie sich vor der Anschaffung auf der Website Ihrer Stadt über die genauen Sätze – und darüber, ob Ihre Stadt eine Befreiung für Tierheimhunde gewährt. Wo es sie gibt, ist sie bares Geld wert: In Köln bleiben zwei Jahre steuerfrei, das sind 348 € – und wer einen Hund übernimmt, der bereits acht Jahre alt ist, zahlt für ihn gar keine Hundesteuer mehr.